Der Kulturverein Wehingen e.V. arbeitet zum Wohle kulturinteressierter Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Wehingen. Er bezweckt ausschließlich und unmittelbar die Förderung von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch
- die Förderung und Durchführung kultureller Veranstaltungen, wie Konzerte, Theatervorstellungen, Vorträge und Kunstausstellungen,
- die Koordinierung geeigneter Veranstaltungen mit anderen kulturellen Einrichtungen in der Gemeinde Wehingen und im Landkreis Tuttlingen,
- die Förderung und Durchführung musikalischer und literarischer Veranstaltungen für Schüler und Jugendliche, wie z.B. Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen.
- Mitverantwortlich für das Kulturprogramm und Ideengeber für die Gemeinde Wehingen.
- Der Verein dient ausschließlich und unmittelbar gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO).
Der Verein unterhält keinen auf Gewinnerzielung gerichteten Geschäftsbetrieb. Alle Einnahmen des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Aufgaben verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine anteiligen Zahlungen aus etwaigen Überschüssen. Niemand darf durch Ausgaben für Zwecke, die außerhalb der Vereinsaufgaben liegen oder durch unangemessen hohe Vergütungen begünstigt werden.